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Satzung / Beitragsordnung

Liebe Mitglieder,

im folgenden einige Informationen rund um die aktuelle Situation:

 

Stand: 29.10.2020 

Wann beginnt der Sportbetrieb wieder?

Eine belastbare Prognose ist aktuell nicht abzugeben. Bei fast allen Angeboten sind wir auf eine Freigabe der Sportstätten durch die Stadt Wesseling angewiesen. Wir informieren Sie auf unserer Website, bei Facebook und per E-Mail bei Änderungen.

 

Besteht ein Recht auf Beitragsminderung der Mitgliedsbeiträge?

Durch die Mitgliedschaft schließen sich die einzelnen Mitglieder zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks in der organisierten Gemeinschaft des Vereins zusammen.

 

Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt.

 

Es besteht daher kein Recht auf Beitragsminderung oder Erstattung. Ein solches Vorgehen widerspräche dem Vereinsrecht und der Satzung und würde möglicherweise die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden.

 

Besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Die oben angeführten Argumente können ebenso für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden.

 

Die Einstellung des Sportbetriebs führt nicht zur Möglichkeit einer Sonderkündigung. Es gelten weiterhin die Fristen von einem Monat zum Halbjahr.

 

Welche Regelungen gelten für Kursteilnehmer?

Einige Kurse für das dritte Quartal 2020 wurden bereits abgerechnet und am 29.10.2020 per SEPA Lastschrift abgebucht. Für diese Kurse rechnen wir die ausgefallenen Stunden auf den Folgekurs im 1. Quartal 2021 an.

 

Für alle noch nicht abgerechneten Kurse kürzen wir die Kursgebühr um die Stunden, die im November definitiv ausfallen müssen. Sollten weitere Stunden (im Dezember) ausfallen, werden diese auf den Folgekurs im 1. Quartal 20201 angerechnet.

 

Abschließende Worte des Vorstandes (aus dem Frühjahr 2020):

 

Liebe Mitglieder,

 

das Coronavirus bestimmt in der jetzigen Zeit die tagesaktuellen Themen und hat unmittelbaren Einfluss auf unseren gesamten Tagesablauf.

 

Wir verstehen und unterstützen die getroffenen Maßnahmen, denn der Schutz des Lebens steht über Allem. Zeitgleich hoffen wir auf eine rasche Normalisierung der Situation und versichern, dass es in unserem Verein nach Aufhebung dieser schmerzlichen Maßnahmen wieder mit frischem Schwung und höchster Motivation zurück in die Turnhallen, Stadien, Schwimmbad und Kursraum gehen wird. Denn unsere gemeinsame Freude an regelmäßiger und qualifiziert begleiteter Bewegung wird sich auch von Corona nicht aufhalten lassen.

 

Auch wenn wir Ihnen aus den geschilderten Gründen einige Wochen lang kein Sportangebot ermöglichen können, sollten wir diese schwierige Phase als solidarische Gemeinschaft überstehen. Das kann aber nur funktionieren, wenn wir dank Ihrer unverändert fließenden Beiträge die verschiedenen ganzjährig laufenden Kosten decken können. Wir als Vorstand sind in dieser Funktion rein ehrenamtlich tätig, haben aber eine Verpflichtung gegenüber unseren angestellten MitarbeiterInnen und den jungen Erwachsenen, die bei uns ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

 

Kurzum: Sie haben nicht ohne Grund – teilweise erst seit einigen Monaten, teilweise schon seit Jahrzehnten – unseren Verein als Ihre sportliche Heimat ausgewählt. Lassen Sie uns in diesen Tagen besonders stark an einem Strang ziehen und dieser Krise trotzen. Mit der Fortdauer Ihrer Mitgliedschaft setzen Sie das richtige Zeichen, diesen wichtigen Vertrauensvorschuss werden wir als Vereinsverantwortliche garantiert zurückzahlen.